Über uns

Wir über uns

1995 wurde die Gemeinschaftspraxis für Pathologie, Zytologie und Dermatohistologie im Zentrum von Wesel am Niederrhein von Frau Dr. Angelika Neuber gegründet. 2020 wurde das Institut für Pathologie von Frau Dr. Elza Friedländer vollständig übernommen.

Da die Pathologie über einen eigenen Kurierdienst verfügt, wird täglich das Untersuchungsgut von den niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern abgeholt. So ist ein schneller und sicherer Transport gewährleistet.

Die Bearbeitung der Proben bis hin zur Befunderstellung erfolgt in der Regel schnellstmöglich. Die Befundübermittlung erfolgt innerhalb kürzester Zeit. Besonders wichtige Befunde (sogenannte Eilfälle), die für die weitere Therapie und das operative Vorgehen relevant sind, werden noch am selben Tag oder spätestens bis zum Vormittag des darauf folgenden Tages mitgeteilt.

Intraoperativ erforderliche Befunde können mittels der Kryotechnik binnen 30 Minuten erhoben und telefonisch mitgeteilt werden.

Regelmäßig nehmen wir als Pathologen an den Tumor-Konferenzen der assoziierten Zentren und an klinisch-pathologischen Konferenzen teil. Wir beteiligen uns aktiv an der Gestaltung von Informationstagen für Patienten und Kollegen sowie Fortbildungsveranstaltungen. Für Patientenhilfegruppen stehen wir selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite.

Die Praxis ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Im Rahmen des Qualitätsmanagements wurde der Qualitätszirkel “Pathologie rechter Niederrhein” gegründet.

Alle ärztlichen Mitarbeiter nehmen regelmäßig an den nationalen und internationalen Weiterbildungsveranstaltungen der internationalen Akademie für Pathologie und der einschlägigen Fachgesellschaften teil. Alle Fachärzte sind Mitglieder der internationalen Akademie für Pathologie und des Berufsverbandes der Pathologen sowie in folgenden Verbänden vertreten: Deutsche Gesellschaft für Pathologie (DGP), Deutsche Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselerkrankungen (DGVS), Deutsche Gesellschaft für Senologie, Arbeitsgemeinschaft für Dermatologische Histologie (ADH) e.V. und Verband deutscher zytologisch tätiger Assistenten (VDCA).

Das Team der Pathologie in der Technik, dem Schreib- und Kurierdienst sowie in allen übrigen Bereichen ist hoch engagiert. Es steht Ihnen von Montag bis Freitag unter angegebenen Zeiten zur Verfügung.

Projekt "Filiolus"

Nach dem Gesetz bestand in NRW für Tot- und Fehlgeborene lange Zeit keine Bestattungspflicht. Diese Kinder wurden als ethischer Abfall entsorgt. Laut neuem Bestattungsgesetz vom 17.07.2003 §14 Abs. 2 sind Tot- und Fehlgeburten sowie die aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchte unter würdigen Bedingungen zu sammeln und zu bestatten. Die Kosten hierfür trägt der Träger der Einrichtung, in der die Tot- bzw. Fehlgeburt stattgefunden hat bzw. der Abbruch erfolgte. Unser Projekt "Filiolus" sorgt für eine organisierte Kremierung der Leibesfrüchte aus Schwangerschaftsabbrüchen der niedergelassenen gynäkologischen Praxen. Darüber hinaus unterstützt unser Institut die regelmäßigen Erdbestattungen der tot- und fehlgeborenen Kinder aus den mit uns zusammenarbeitenden Krankenhäusern.

Obwohl rund jede 4. Oder 5. Schwangerschaft in einer Fehlgeburt endet und jedes 133. Kind in Deutschland tot geboren wird, bleibt der Umgang mit Tot- und Fehlgeburten in Krankenhäusern noch oftmals ein Tabu. Dazu trägt ebenfalls die Rechtslage in NRW bei, denn hier gilt für Tot- und Fehlgeburten keine Bestattungspflicht.

Es wird zwischen einer Lebend- und Totgeburt unterschieden. Eine Lebendgeburt liegt laut §29 Personenstandsverordnung (PStV) dann vor, wenn bei einem Kind nach der Scheidung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen, die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Bei einer Lebendgeburt ist das Kind zu bestatten. Es kommt hierbei nicht auf das Gewicht des Kindes an.

Hat das Kind keines der im §29 PStV formulierten Merkmale gezeigt, unterscheidet man hier erneut: Kinder mit einem Gewicht von über 500 g gelten als Totgeburt, solche unter bzw. mit 500 g wiederum als Fehlgeburt. Diese Regelung geht auf eine Änderung der Personenstandsverordnung aus dem Jahre 1994 zurück. Damals wurde die Gewichtsgrenze zwischen Tot- und Fehlgeburt im Hinblick auf den medizinischen Erfolg oder die Behandlung von Frühgeburten von 1000 g auf 500 g herabgesetzt.

Nach einer Erklärung des zuständigen Ministeriums setzt die Verwendung des Begriffes "Leiche" voraus, dass eine Person kurz gelebt hat. Es besteht also ein Bestattungszwang für diejenigen Kinder, die nach den Voraussetzungen des §29 PStV als Lebendgeburt gelten und direkt nach oder während der Geburt verstorben sind. Tot- und Fehlgeburten bzw. Schwangerschaftsabbrüche werden von dem Begriff "Leiche" nicht erfasst und unterliegen infolge dessen in NRW keinem Bestattungszwang. Die Entscheidung über die Bestattung von Tot- und Fehlgeburten obliegt den Eltern.

Viele Eltern wünschen sich eine individuelle Beisetzung ihrer Tot- bzw. Fehlgeburt. Leider sind die Eltern häufig nicht in der Lage, die Kosten für eine Bestattung (anonyme Bestattung circa 1300 Euro, Erdbestattung circa 1600 Euro) zu tragen, so dass in vielen Krankenhäusern bzw. Pathologien die Kinder daher als ethischer Abfall gemäß Abfallgruppe E entsorgt werden.

Um dem Bestattungsgesetz genüge zu tragen, ist das Institut für Pathologie Wesel dazu übergegangen, die Tot- und Fehlgeburten zu sammeln und gemeinschaftlich beizusetzen. Jeden eingesandte Tot- und Fehlgeburt wird mit einer Eingangs- oder Sektionsnummer versehen und auf ausdrücklichem Wunsch der Eltern wissenschaftlich untersucht.

Für unser Projekt stellen die Leibesfrüchte aus den gewollten und auch ungewollten Schwangerschaftsabbrüchen der niedergelassenen Praxen eine große Herausforderung dar.

Oftmals kommen die Leibesfrüchte auf Formaldehyd zur Untersuchung in das Institut. Da bei der vorbildlich geregelten Erdbestattung der Tot- und Fehlgeburten aus den Krankenhäusern kein formaldehydhaltiges Gewebe beerdigt werden darf, können wir die Leibesfrüchte nicht mitbestatten. Das Institut sammelt daher sämtliche eingesandte Leibesfrüchte aus Schwangerschaftsabbrüchen getrennt von den Tot- und Fehlgeburten, die ohne Formalin eingesandt werden.

Nach Recherchen und Gesprächen wurde die Kremierung der Leibesfrüchte favorisiert. Die Bestatter Keunecke aus Wesel bieten uns eine Möglichkeit der Kremierung an. Die Eingangsnummern bzw. die Zeiträume mit Eingangsnummern sind dem Institut für Pathologie bekannt und das Krematorium erhält eine Zeitachse mit Eingangsnummern (Dokumentation und Rückverfolgbarkeit).

Die kremierten Aschenreste werden in einer Urne aufgefangen. Die Urne wird auf dem  "Neuer Friedhof am langen Reck" in Wesel auf einem anonymen Gräberfeld beigesetzt.

Hierfür waren Vorgespräche mit der ASG Wesel nötig. Es wurde dem Institut für Pathologie Wesel eine große Fläche auf diesem anonymen Gräberfeld zur Verfügung gestellt, um hier regelmäßig kostenfrei die Urnen beisetzen zu können.

Es Weseler Steinmetz erhielt den Auftrag eine Stele zu entwerfen und die Mitarbeiter des Institutes für Pathologie haben eine Inschrift verfasst.

Die Sarggestaltung obliegt den Mitarbeitern und die Materialkosten werden vom Institut getragen.

Die Urnenbeisetzung ist für die niedergelassenen Ärzte (als Träger der Einrichtung) kostenfrei und findet einmal im Jahr (1. Montag im August) statt.

Über unser Projekt "Filiolus" werden neue Türen geöffnet und das schlechte Gewissen, einfach Schwangerschaftsmaterial entsorgt zu haben, plagt niemanden mehr. Wir sehen die Notwendigkeit unseres Projektes zum einen in der Gesetzesvorgabe und zum anderen in Bezug zur Förderung der Gesundheit, indem wir eine dringende notwendige Bearbeitung von Krisenerlebnissen ermöglichen und dadurch eine mögliche spätere Somatisierung verhindern. Den Eltern ist es auch noch Jahre später möglich zu erfahren, wo ihr Kind beerdigt wurde.


Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Bei Fragen, Anregungen oder für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder die unten angegebenen Kontaktdaten, um mit dem Institut für Pathologie Wesel in Verbindung zu treten.