Obduktionen

Die Obduktion bzw. Sektion bedeutet die Untersuchung eines Verstorbenen. Sie dient z.B. der Feststellung der Todesursache. Da bei einer Obduktion alle Organe untersucht werden, können alle Haupt- und Nebenerkrankungen festgestellt werden. Ferner können Erbkrankheiten und Missbildungen erkannt, Krankheitsverläufe und Therapieerfolge überprüft und Einwirkungen bzw. Belastungen durch Umwelt und Beruf erkannt werden.

Die Obduktion ist ein Instrument der Qualitätssicherung und dient Ärzten zur Selbstkontrolle und Lehre.

Anmerkung: Die Untersuchung von Leichen in der Pathologie darf nicht mit der Untersuchung von Toten in der Rechtsmedizin verwechselt werden. Die Rechtsmediziner klären unnatürliche Todesfälle.